Nachhaltige Energieeffizienz

Zertifizierung nach ISO 50001 – Nachhaltige Energieeffizienz

Energiekosten spielen für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland eine immer größere Rolle. Um diese Kosten zu senken, bedarf es einerseits wirksamer Effizienzmaßnahmen im Betrieb, andererseits können unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerliche Vorteile (z. B. der sog. „Spitzenausgleich“) genutzt und beim Strombezug die EEG-Umlage begrenzt werden. Diese Vergünstigungen sind vom Gesetzgeber an die Einführung eines effizienten Energiemanagements im Unternehmen gekoppelt worden.

Am 24.04.2012 ist die international gültige Norm ISO 50001 in Kraft getreten (Ablösung DIN EN 16001). Ziel dieser Norm ist die Unterstützung beim Aufbau von Systemen und Prozessen zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz, des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs. Die Norm basiert auf dem als PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) bekannten kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Soweit ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt und zertifiziert wurde, dient dieses als anerkannter Nachweis für ein effizientes Energiemanagement im Unternehmen.

Die Energiecert GmbH unterstützt Sie bei der Optimierung Ihrer energetischen Prozesse mit folgenden Beratungsschwerpunkten:

  • Energetische Bestandsaufnahmen
  • Ableitung Optimierungspotentiale
  • Durchführung interner Energieaudits
  • Einführung von Energiemanagementsystemen (ISO 50001)

Die Energiecert GmbH mit fachkundigem und zertifiziertem Energiemanager ist in der Lage die angestrebten Energiesparstrategien für Ihr Unternehmen in einem schriftlichen Konzept zu analysieren, aufzuarbeiten, zu bewerten und umzusetzen.

Aktuelle Entwicklungen

Aktuelle Entwicklungen

Die Begrenzung der EEG-Umlage (§§ 63 ff EEG) könnte auch für Ihr Unternehmen Kosteneinsparungen bedeuten. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, sofern die Stromkostenintensität mindestens 17% betragen hat. Bei Unternehmen, die einer Branche nach Liste 2 der Anlage 4 des EEG (2017) zuzuordnen sind, gilt ein höherer Wert von 20%.

Die Begrenzung bezieht sich nur auf Strombezüge oberhalb 1 GWh pro Jahr. Eine Zertifizierung, mit der der Energieverbrauch und die Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs erhoben und bewertet worden sind, ist erforderlich.

Die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 4 bis 7 der Richtlinie 2012/27/EU („EU-Energieeffizienzrichtlinie“) in deutsches Recht erfolgte im Rahmen einer Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes. Danach werden alle Unternehmen, die nicht zur Gruppe der kleinen und mittleren Unternehmen („KMU“) gehören, zur Durchführung von Energieaudits nach EN 16247-1.

Förderung

Förderungen des Bundes

Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand

Ansatzpunkte für eine Energieberatung sind die Bereiche Gebäude und Anlagen wie auch das Nutzerverhalten; die Maßnahmenvorschläge sollten sich am Gebot der Wirtschaftlichkeit orientieren. Sofern die Nutzung von Erneuerbaren Energien als sinnvoll erscheint, soll hierauf besonders hingewiesen und gegebenenfalls ein entsprechendes Konzept erarbeitet werden; dies gilt auch für die Nutzung von Abwärme.

Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 6.000 Euro.

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 Euro.

Mehr Info
Zielsetzung

Politische Zielsetzung

Am 9. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 beschlossen. Das ausführliche Programm soll dazu dienen, die klimapolitischen Ziele Deutschlands zu erreichen und enthält Maßnahmen für alle Sektoren, die überprüft werden.

Umsetzung

Politische Umsetzung

  • Umfangreiche Erleichterungen im Rahmen der Energie- und Stromsteuern; Spitzenausgleich und EEG-Umlagenbegrenzung nur noch mit Energiemanagementsystem; enorme ungenutzte Energieeffizienzpotenziale.
  • Bis zum 5.12.2015 erstmalig und danach alle vier Jahre müssen Nicht-KMU Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchführen oder alternativ ein Energiemanagementsystem (EMS) nach ISO 50001 bzw. EMAS betreiben. Um geringinvestive Maßnahmen zu adressieren, die nicht durch Förderprogramme angestoßen werden, wird eine beschleunigte Umsetzung von empfohlenen Maßnahmen aus dem Energieaudit bzw. EMS im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Industrie vorgeschlagen.
Vorteile

Vorteile für Unternehmen

  • Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sind die Steuersätze für Strom und Heizstoffe ermäßigt.
  • Unternehmen des produzierenden Gewerbes haben Anspruch auf den sogenannten Spitzenausgleich.
  • Bei Unternehmen des produzierenden Gewerbes sind bestimmte energieintensive Prozesse steuerbefreit (z. B. Glas-, Keramik-, Zement-, Kalk- und Metall verarbeitende Industrie).
  • Besondere Ausgleichsregelung: Gemäß §§ 63 ff. EEG (2017) - reduzierte EEG-Umlage.
Einsparung

Förderung & Einsparung

Nachhaltiges Energiemanagement senkt den Energiebedarf im Unternehmen und eröffnet außerdem die Möglichkeit von aktuellen Fördermaßnahmen und Steuereinsparungen zu profitieren.

Effizienz

Effizienz analysieren

Lassen auch Sie die Energiedaten sowie die notwendigen Prozesse in den relevanten Unternehmensbereichen analysieren bzw. prüfen und verbessern Sie die Effizienz auf allen Prozess-Ebenen.

Energiemanagement

Energiemanagement

Ihre Gestaltung von Energiepolitik und Energiezielen, die Realisierung von Effizienzprojekten sowie die Einführung eines Energiemanagements verbessern Ihre Energieeffizienz kontinuierlich.

Fachbegriffe

Fachbegriffe auf Wikipedia

EEG
IEKP 
PDCA-Zyklus
KVP
Energiemanagement